Gisela Ahlborn
30. March 2026
Nach einem unverschuldeten PKW-Unfall im Oktober 2023 empfahl die gegnerische Versicherung eine Werkstatt, die auch einen Kostenvoranschlag erstellte. Da dieser wohl höher ausfiel, als von der Versicherung erwartet, wurde ein Gutachter zu mir geschickt, der den Schaden als weitaus geringer bewertete. Ich war sehr verunsichert und wandte mich an Herrn Lausen, der mir erklärte, dass ein schuldloser Geschädigter das Recht hat, einen eigenen Gutachter und auch einen Anwalt auszuwählen. Herr Lausen kam kurz nach unserem Telefonat und erstellte ein sehr sorgfältiges professionelles Gegengutachten; außerdem empfahl er mir einen Verkehrsrechtsanwalt. Ich wählte dann auch eine andere Werkstatt zur Ausführung der erforderlichen Reparaturarbeit. Was ich anfangs befürchtet hatte, trat ein: Die Versicherung wollte nur einen Teil der Kosten übernehmen. Das Gutachten von Herrn Lausen wurde als unbrauchbar bezeichnet. Dank des Engagements meines Anwalts wurden nach längerem Hin und Her schließlich sämtliche Kosten erstattet – ein halbes Jahr, nachdem der Unfall passiert war. Ich bin Herrn Lausen sehr dankbar für seine Unterstützung. Mit seiner ruhigen, freundlichen Art hat er mir sehr geholfen und ich kann ihn als Sachverständigen uneingeschränkt empfehlen.